Ferienkurse - Theorie in nur 7 Werktagen!

Keine Lust auf monatelangen Theorieunterricht? In unseren Ferienkursen absolvierst du die komplette Theorie in nur 7 Werktagen! 
Konzentriert, verständlich und gut strukturiert – ideal für alle, die schnell vorankommen wollen. So bleibt mehr Zeit für die Praxis und dein Führerschein rückt deutlich näher.

Ostern
  • 28.03.2026 - 07.04.2026
  • Mo-Fr: 17:30 - 20:30 Uhr
    Sa: 9:00 - 12:00 Uhr
Pfingsten
  • 23.05.2026 - 01.06.2026
  • Mo-Fr: 17:30 - 20:30 Uhr
    Sa: 9:00 - 12:00 Uhr
Sommer
  • 01.08.2026 - 08.08.2026
  • Mo-Fr: 17:30 - 20:30 Uhr
    Sa: 9:00 - 12:00 Uhr
Herbst
  • 31.10.2026 - 07.11.2026
  • Mo-Fr: 17:30 - 20:30 Uhr
    Sa: 9:00 - 12:00 Uhr

FES - Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus zwei Teilen: zwei Gruppentermine à 90 Minuten mit Fahrlehrern sowie zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem Verkehrspsychologen. Zwischen den Terminen liegen feste Abstände, insgesamt dauert das Seminar meist vier bis sechs Wochen.

In dieser Zeit setzt du dich gezielt mit deinem Fahrverhalten auseinander und entwickelst neue Strategien für den Straßenverkehr.

ASF-Aufbauseminar

Bei einem schwereren Verkehrsverstoß kann das Straßenverkehrsamt die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) anordnen – andernfalls droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ziel ist es, das eigene Fahrverhalten zu reflektieren und künftig sicherer sowie verantwortungsbewusster unterwegs zu sein.

Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.

Umfang
Ziele
Nächster Starttermin
Ausbildungsziel
Ausbildungsinhalte – Basiswissen
Spezialwissen LKW
Spezialwissen BUS (alternativ)
Leistungen
Lehrgangsdauer
Umsteiger-Grundqualifikation
Unsere Termine:
  • Nächster Termin folgt in Kürze

Beschleunigte Grundqualifikation für EU-Berufskraftfahrer

Personen, die nach dem 10.09.2009 einen LKW über 3,5t gewerblich fahren möchten und noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, müssen neben dem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE sowie D1, D1E, D, DE auch eine Zusatzqualifikation, Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Das Mindestalter für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation beträgt 18 Jahre für die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (3,5t bis 7,5t) sowie 21 Jahre für die Klassen C und CE (ab 7,5t).

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme an mindestens 140 Unterrichtsstunden und das Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erworben. Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation.

Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer

Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, um die EU-Standards und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Diese Weiterbildungen dienen dazu, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrer stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Wir bieten zielgerichtete Weiterbildungen an, die auf die Anforderungen des Güter- und Personenverkehrs abgestimmt sind und alle relevanten Kenntnisse abdecken. Unsere praxisnahen Schulungen passen sich den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer an.

Unsere Kurse werden mit modernen Materialien und Methoden durchgeführt, um eine effektive Ausbildung sicherzustellen. Am Ende erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung.

Module:

Modul 1
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5

Beschleunigte Grundqualifikation für EU-Berufskraftfahrer

Personen, die nach dem 10.09.2009 einen LKW über 3,5t gewerblich fahren möchten und noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, müssen neben dem Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1, C, C1E, CE sowie D1, D1E, D, DE auch eine Zusatzqualifikation, Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Das Mindestalter für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation beträgt 18 Jahre für die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (3,5t bis 7,5t) sowie 21 Jahre für die Klassen C und CE (ab 7,5t).

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme an mindestens 140 Unterrichtsstunden und das Bestehen einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erworben. Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation.

Nächster Starttermin
Ausbildungsziel
Ausbildungsinhalte – Basiswissen
Spezialwissen LKW
Spezialwissen BUS (alternativ)
Leistungen
Lehrgangsdauer
Umsteiger-Grundqualifikation
Termine:
  • Nächster Termin folgt in Kürze

Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer

Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, um die EU-Standards und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Diese Weiterbildungen dienen dazu, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Fahrer stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Wir bieten zielgerichtete Weiterbildungen an, die auf die Anforderungen des Güter- und Personenverkehrs abgestimmt sind und alle relevanten Kenntnisse abdecken. Unsere praxisnahen Schulungen passen sich den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer an.

Unsere Kurse werden mit modernen Materialien und Methoden durchgeführt, um eine effektive Ausbildung sicherzustellen. Am Ende erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung.

Module:

Modul 1
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5

Du hast noch Fragen bevor wir loslegen können?

Du willst mehr wissen oder direkt starten? Komm vorbei, schreib uns oder greif zum Hörer. In Vohenstrauß und Pleystein nehmen wir uns Zeit für dein Anliegen und besprechen gemeinsam, wie dein Weg zum Führerschein aussehen kann.

Starte mit uns – wir begleiten dich vom ersten Gespräch bis zur bestandenen Prüfung.